
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
STROMNETZ:
50 Hertz startet ersten Markt für Blindleistung
50 Hertz hat mitgeteilt, die Vorgabe der Bundesnetzagentur zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung umgesetzt zu haben.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz hat nach eigenen Angaben als erster Netzbetreiber in Deutschland einen marktgestützten Mechanismus zur Beschaffung von
Blindleistung eingeführt. Die Erbringungsphase des neuen Marktes startete planmäßig am 1. April 2025 und ersetzt das bislang
genutzte System bilateraler Verträge mit Kraftwerksbetreibern. Bereits am 31. Januar hatte 50 Hertz die erste Ausschreibungsrunde eröffnet.
50 Hertz setzt mit der Einführung die Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 12h des Energiewirtschaftsgesetzes deutlich früher um als vorgeschrieben: Die Frist zur Umsetzung für alle Netzbetreiber mit Blindleistungsbedarf endet offiziell erst im Juni 2025. Denn die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 25. Juni 2024 schreibt vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber innerhalb von zwölf Monaten bei Bedarf in mindestens einer Region marktgestützt Blindleistung ausschreiben müssen. Nach dem Ablauf einer 36-monatigen Frist muss der gesamte Blindleistungsbedarf am Markt beschafft werden.
Ziel des neuen Marktdesigns ist es, die Kosten für die Systemdienstleistung durch mehr Transparenz und Wettbewerb zu senken sowie neue Anbieterpotenziale zu erschließen. Neben konventionellen Kraftwerken werden nun auch Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien angesprochen – etwa Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Windparks sowie zukünftig auch Elektrolyseure und Batteriespeicher.
Anreiz für kosteneffiziente Erschließung von Potenzialen
Die technische Fähigkeit dieser Anlagen zur Bereitstellung von Blindleistung – etwa über Wechselrichter – wurde in Pilotprojekten erfolgreich erprobt. So lieferte der 600-MW-PV-Park Witznitz ebenso wie mehrere Windparks in Brandenburg erste positive Ergebnisse. Die Anlagen können auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung bereitstellen, wenn sie keine Wirkleistung ins Netz einspeisen, etwa bei Windstille oder Dunkelheit.
„Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien geht ein Abbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten einher“, so Stefan Kapferer, CEO von 50 Hertz. Dies bedeute nicht nur eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit, also die Bereitstellung von Wirkleistung. Es sei auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität. „Der neue Markt ist ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt werden“, so der Chef von 50 Hertz.
Am Markt teilnehmen können Anbieter, deren Anlagen am Höchstspannungsnetz von 50 Hertz angeschlossen sind und deren Potenziale über die Anforderungen der Technischen Anschlussregeln (TAR/TAB) hinausgehen. Zur Umsetzung der Beschaffung wurde das Netzgebiet in fünf Beschaffungsregionen unterteilt: Hamburg, Nord, Mitte, Süd-West und Ost. Denn die Spannungsregulierung über Blindleistung muss kleinräumig organisiert werden.
Nach erfolgreicher Zuschlagserteilung schließen Anbieter einen Standardvertrag mit 50 Hertz. Die Vergütung erfolgt über einen Blindarbeitspreis für ungesicherte Erbringung sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis bei gesicherter Bereitstellung.
50 Hertz setzt mit der Einführung die Vorgaben der Bundesnetzagentur nach § 12h des Energiewirtschaftsgesetzes deutlich früher um als vorgeschrieben: Die Frist zur Umsetzung für alle Netzbetreiber mit Blindleistungsbedarf endet offiziell erst im Juni 2025. Denn die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 25. Juni 2024 schreibt vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber innerhalb von zwölf Monaten bei Bedarf in mindestens einer Region marktgestützt Blindleistung ausschreiben müssen. Nach dem Ablauf einer 36-monatigen Frist muss der gesamte Blindleistungsbedarf am Markt beschafft werden.
Ziel des neuen Marktdesigns ist es, die Kosten für die Systemdienstleistung durch mehr Transparenz und Wettbewerb zu senken sowie neue Anbieterpotenziale zu erschließen. Neben konventionellen Kraftwerken werden nun auch Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien angesprochen – etwa Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Windparks sowie zukünftig auch Elektrolyseure und Batteriespeicher.
Anreiz für kosteneffiziente Erschließung von Potenzialen
Die technische Fähigkeit dieser Anlagen zur Bereitstellung von Blindleistung – etwa über Wechselrichter – wurde in Pilotprojekten erfolgreich erprobt. So lieferte der 600-MW-PV-Park Witznitz ebenso wie mehrere Windparks in Brandenburg erste positive Ergebnisse. Die Anlagen können auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung bereitstellen, wenn sie keine Wirkleistung ins Netz einspeisen, etwa bei Windstille oder Dunkelheit.
„Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien geht ein Abbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten einher“, so Stefan Kapferer, CEO von 50 Hertz. Dies bedeute nicht nur eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit, also die Bereitstellung von Wirkleistung. Es sei auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität. „Der neue Markt ist ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt werden“, so der Chef von 50 Hertz.
Am Markt teilnehmen können Anbieter, deren Anlagen am Höchstspannungsnetz von 50 Hertz angeschlossen sind und deren Potenziale über die Anforderungen der Technischen Anschlussregeln (TAR/TAB) hinausgehen. Zur Umsetzung der Beschaffung wurde das Netzgebiet in fünf Beschaffungsregionen unterteilt: Hamburg, Nord, Mitte, Süd-West und Ost. Denn die Spannungsregulierung über Blindleistung muss kleinräumig organisiert werden.
Nach erfolgreicher Zuschlagserteilung schließen Anbieter einen Standardvertrag mit 50 Hertz. Die Vergütung erfolgt über einen Blindarbeitspreis für ungesicherte Erbringung sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis bei gesicherter Bereitstellung.

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Mittwoch, 02.04.2025, 13:45 Uhr
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