Quelle: Pixabay / Michael Gaida
WÄRME:
Wärmepumpen-Verband warnt vor Rückschritten
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) kritisiert den Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Anforderungen an neue Heizungen.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt zwar, dass die Debatte um das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem nun
vorliegenden Referentenentwurf konkret wird. Aus Sicht des BWP führt der Entwurf jedoch zu mehr Rechts- und Planungsunsicherheiten
für Verbraucher, Handwerk und Industrie, teilte der Verband in einer Online-Konferenz am 11. Mai mit. Insbesondere die „Biotreppe“
sieht der BWP in der jetzigen Ausgestaltung kritisch.
Mit dem noch geltenden Gebäudeenergiegesetz sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit dem Referentenentwurf des GModG senke die Bundesregierung die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel: „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Verband verweist auf Marktentwicklung
Der BWP verweist auf die Entwicklung am Heizungsmarkt. Seit 2025 sei jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe. Dieser Trend habe sich auch im ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Der Verband sieht die Gefahr, dass die geplanten Änderungen Investitionen und Beschäftigung in der Branche beeinträchtigen könnten. Dies würde sich wiederum auf den gesamten Gebäudesektor sowie das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz negativ auswirken.
Ein „fortschreitender Wärmepumpen-Ausbau ist aber entscheidend für die Umsetzbarkeit des Gebäudemodernisierungsgesetz“, betonte Sabel. Denn mit der „Biotreppe“ verpflichtet das neue Gesetz zur Nutzung von „nur begrenzt verfügbaren Energieträgern“. Unverständlich sei daher, warum der Gesetzentwurf auch noch hinter die ursprüngliche Vereinbarung zurückfalle. Denn bereits seit 2024 waren Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, bei Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abzuschließen. Daran wollte die Koalition festhalten.
Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass diese Notwendigkeit für die zwischenzeitlich etwa eine Million installierten Gas- und Ölheizungen entfallen soll. Die Vorgaben sollen nun noch für zukünftig installierte Heizungsanlagen gelten. Damit entstünden erhebliche Mehremissionen und zusätzlicher Bedarf an importiertem Erdgas und Heizöl. Neben der deutschen Importabhängigkeit habe dies auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele und die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers.
Auch die Regelungen für Hybridheizungen hält der Verband für unzureichend. Nach dem Entwurf reicht bei bestimmten Hybridanlagen der Vorrangbetrieb einer Wärmepumpe aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Der BWP fordert zusätzliche Nachweise zur Dimensionierung und zum tatsächlichen Beitrag der Wärmepumpe zur Wärmeversorgung. Darüber hinaus fordert der BWP eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau neuer Heizungen. Eigentümer sollen vor einer Investitionsentscheidung über rechtliche Vorgaben, Nachweispflichten und technische Voraussetzungen informiert werden.
Parlamentarisches Verfahren ist entscheidend
Sabel setzt Hoffnungen in das parlamentarische Verfahren: „Die Debatte um die konkrete Ausgestaltung beginnt gerade erst. In den kommenden Wochen muss der Deutsche Bundestag das Gesetz nachschärfen, Fehler korrigieren und insbesondere für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Hierzu gehört vor allem eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung.“
Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordert Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden. Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 Prozent erneuerbaren Energien ab 2040. Daraus ergäben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren.
Mit dem noch geltenden Gebäudeenergiegesetz sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit dem Referentenentwurf des GModG senke die Bundesregierung die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel: „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Verband verweist auf Marktentwicklung
Der BWP verweist auf die Entwicklung am Heizungsmarkt. Seit 2025 sei jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe. Dieser Trend habe sich auch im ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Der Verband sieht die Gefahr, dass die geplanten Änderungen Investitionen und Beschäftigung in der Branche beeinträchtigen könnten. Dies würde sich wiederum auf den gesamten Gebäudesektor sowie das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz negativ auswirken.
Ein „fortschreitender Wärmepumpen-Ausbau ist aber entscheidend für die Umsetzbarkeit des Gebäudemodernisierungsgesetz“, betonte Sabel. Denn mit der „Biotreppe“ verpflichtet das neue Gesetz zur Nutzung von „nur begrenzt verfügbaren Energieträgern“. Unverständlich sei daher, warum der Gesetzentwurf auch noch hinter die ursprüngliche Vereinbarung zurückfalle. Denn bereits seit 2024 waren Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, bei Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abzuschließen. Daran wollte die Koalition festhalten.
Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass diese Notwendigkeit für die zwischenzeitlich etwa eine Million installierten Gas- und Ölheizungen entfallen soll. Die Vorgaben sollen nun noch für zukünftig installierte Heizungsanlagen gelten. Damit entstünden erhebliche Mehremissionen und zusätzlicher Bedarf an importiertem Erdgas und Heizöl. Neben der deutschen Importabhängigkeit habe dies auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele und die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers.
Auch die Regelungen für Hybridheizungen hält der Verband für unzureichend. Nach dem Entwurf reicht bei bestimmten Hybridanlagen der Vorrangbetrieb einer Wärmepumpe aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Der BWP fordert zusätzliche Nachweise zur Dimensionierung und zum tatsächlichen Beitrag der Wärmepumpe zur Wärmeversorgung. Darüber hinaus fordert der BWP eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau neuer Heizungen. Eigentümer sollen vor einer Investitionsentscheidung über rechtliche Vorgaben, Nachweispflichten und technische Voraussetzungen informiert werden.
Parlamentarisches Verfahren ist entscheidend
Sabel setzt Hoffnungen in das parlamentarische Verfahren: „Die Debatte um die konkrete Ausgestaltung beginnt gerade erst. In den kommenden Wochen muss der Deutsche Bundestag das Gesetz nachschärfen, Fehler korrigieren und insbesondere für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Hierzu gehört vor allem eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung.“
Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordert Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden. Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 Prozent erneuerbaren Energien ab 2040. Daraus ergäben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren.
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 11.05.2026, 12:29 Uhr
Montag, 11.05.2026, 12:29 Uhr
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