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Enerige & Management > Regenerative - Reguliertes Energy Sharing startet in Deutschland
Quelle: Shutterstock / elxeneize
REGENERATIVE:
Reguliertes Energy Sharing startet in Deutschland
Erzeuger und Verbraucher können ab 1. Juni ihren Strom teilen. Mit einer breiten Durchdringung rechnen Marktakteure allerdings zunächst nicht. 
 
Mit Stichtag 1. Juni treten in Deutschland erstmals konkrete Regelungen für das sogenannte Energy Sharing in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der neue Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Damit gibt es einen rechtlichen Rahmen, um gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz zu teilen.

Ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen bewertet die neuen Vorgaben als wichtigen Schritt für eine stärkere Beteiligung der Bürger an der Energiewende, sieht jedoch weiterhin erhebliche Hürden bei der praktischen Umsetzung. Zu dem Verbund gehören unter anderem das Bündnis Bürgerenergie, die Bürgerwerke, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Green Planet Energy, Naturstrom sowie die Elektrizitätswerke Schönau.

Nach ihrer Einschätzung kann Energy Sharing dazu beitragen, lokale Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen besser miteinander zu verknüpfen. „Die neuen Regelungen stärken die Beteiligung privater Haushalte und können die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien erhöhen“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.


Bürokratische Rahmenbedingungen

So funktioniert das Energy Sharing: Für die Teilnahme müssen Stromerzeuger und Verbraucher Mitglied einer gemeinsamen Energiegemeinschaft sein. Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen und innerhalb desselben Verteilnetzes erzeugt und verbraucht werden. Voraussetzung ist weiterhin ein Smart Meter, um Erzeugung und Verbrauch zeitgenau zu erfassen und die Strommengen bilanziell zuzuordnen.

Allerdings benötigen die Teilnehmer weiterhin einen Stromlieferanten für die nötigen Reststrommengen. Die Energiegemeinschaft organisiert zudem die Aufteilung der Strommengen, die Abrechnung sowie weitere energiewirtschaftliche Pflichten.

Kritisch sieht das Bündnis aus Verbänden und Unternehmen jedoch die wirtschaftlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen. Die direkte Belieferung von Teilnehmern mit Strom aus gemeinschaftlichen Anlagen sei bislang mit zusätzlichen Anforderungen verbunden und wirtschaftlich nur eingeschränkt darstellbar. Dadurch werde die Attraktivität vieler Modelle geschmälert. Nach Ansicht des Bündnisses sollten für lokal erzeugten und vor Ort verbrauchten Strom vereinfachte Verfahren gelten.

Start für digitale Plattform

Mit einer breiten Marktdurchdringung rechnen die Marktakteure daher zunächst nicht. Zwar würden zahlreiche Akteure derzeit mögliche Projekte prüfen, viele Interessenten seien aufgrund der Komplexität und der begrenzten Wirtschaftlichkeit jedoch noch zurückhaltend. „Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Energy Sharing auch in der Praxis angenommen und umgesetzt wird.“

Als Beispiel für die Nutzung der neuen Möglichkeiten steht das Unternehmen „ROBIN GUT Strom GbR“ mit dem Angebot „Robin Gut Strom“. Es kündigt in einer Pressemeldung an, zum 1. Juni Energy Sharing anzubieten. Nach Angaben des Unternehmens können Betreiber von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen ihre Strommengen über eine digitale Plattform Verbrauchern zuordnen. Initiiert wurde Robin Gut Strom von dem Fernsehmoderator Dieter Könnes (nach eigenen Angaben RTL, Stern TV, WDR, Sky) „gemeinsam mit Partnern aus der Energiebranche“.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Freitag, 29.05.2026, 17:14 Uhr

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