Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN AUSGABE:
RechtEck: Umweltbezogene Werbung
Wer mit dem Zauberwort „klimaneutral“ wirbt, muss auch erklären, was dahintersteckt. Erläuterungen von Rechtsanwalt Stefan Wollschläger*.
Wer heute Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, kommt am Begriff „klimaneutral“ oder um andere umweltbezogene Werbung kaum
vorbei. Ob Süßwaren, Flugreisen, Mode oder Energieprodukte − alles scheint mittlerweile klimaneutral zu sein. Doch der Bundesgerichtshof
hat im Juni 2024 mit einer klaren Botschaft aufgerüstet: Wer mit dem Zauberwort „klimaneutral“ wirbt,...
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Donnerstag, 04.06.2026, 10:30 Uhr
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