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Enerige & Management > Recht - OLG Düsseldorf bestätigt Eigenkapitalzinssätze
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
RECHT:
OLG Düsseldorf bestätigt Eigenkapitalzinssätze
Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist die Klagen mehrerer Versorger zu den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode ab.
 
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat am 29. Oktober folgendes entschieden: Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die am 12. Oktober 2021 für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegten kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze der vierten Regulierungsperiode wegen einer nach Erlass eintretenden Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus anzuheben. Das teilte das Gericht mit.

Die Bundesnetzagentur hatte die Zinssätze zur Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals der Netzbetreiber im Rahmen der Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze am 12. Oktober 2021 festgelegt. Mit den nun ergangenen Beschlüssen stellte der Senat klar, dass eine nachträgliche Anpassung solcher Festlegungen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sei.

Eine bloße Änderung des allgemeinen Zinsniveaus nach Erlass einer Festlegung erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch. Der Senat bekräftigt damit das Prinzip der Entscheidungs-Endgültigkeit, sofern die Bundesnetzagentur bereits eine Festlegung getroffen hat.

Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur bereits mit ihrer Festlegung BK4-23-002  vom 17. Januar 2024 auf das veränderte Zinsumfeld reagiert: Für bestimmte Neuinvestitionen wurden höhere kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze vorgesehen. Der Senat bewertete diese Reaktion als rechtmäßig und ausreichend.

„Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig“, heißt es weiter vom OLG Düsseldorf. Gegen das Vorgehen der Bundesnetzagentur in Sachen EK-Zinssätze seien laut OLG insgesamt 13 repräsentative Musterverfahren angestrengt worden. Der Senat ließ Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof zu.

Die Entscheidungen werden in Kürze in der Rechtsprechungs-Datenbank  des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
 

Stefan Sagmeister
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