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Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Österreich: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz durchs Parlament
In letzter Minute hat sich die Regierung mit den Grünen über die nötige Zweidrittelmehrheit geeinigt. Laut den Ökoenergieverbänden erfolgten „stellenweise“ Verbesserungen der Vorlage. 
 
Österreichs Bundesparlament beschloss am 11. Juni das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG), das der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III) dient. Die notwendige Zweidrittelmehrheit sicherten die oppositionellen Grünen, die mit der Regierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) stimmten. Die Einigung war am Rande der Plenarsitzung zum Bundesbudget für 2027 und 2028 quasi in letzter Minute erfolgt.

Nicht an den zähen Verhandlungen teilgenommen hatten die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ), die die stärkste Fraktion im Parlament stellen. Wie berichtet, argumentierten sie, die Regierung wolle keine Beschleunigungsgebiete für den Bau von Wasserkraftwerken im EABG verankern, daher seien Gespräche sinnlos. 

Umstritten waren bis zuletzt vor allem die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren in den neun Bundesländern. Nach Ansicht der Grünen waren diese in der Regierungsvorlage vom März zu niedrig angesetzt und zum Teil bereits erfüllt. Das Gesamtziel einer Steigerung der Stromproduktion mittels Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse um jährlich 27 Milliarden kWh bis einschließlich 2030 übernahm die Regierung aus dem seit Sommer 2021 geltenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). In Österreich stehen Strommengen-Ziele im Vordergrund des Gesetzesrahmens, während im deutschen EEG Leistungsziele (in MW) stehen.

Laut einer Aussendung des von der ÖVP geführten Wirtschaftsministeriums (BMWET) wurde das Ausbauziel nun „flexibler gestaltet und aufgesplittet“. Bis 2030 müssen dem beschlossenen EABG zufolge Anlagen mit lediglich 25 statt 27 Milliarden kWh Gesamterzeugung den Betrieb aufnehmen. Neue Kraftwerke mit weiteren 2 Milliarden kWh haben dagegen nur „erstinstanzlich genehmigt“ zu sein.

Im Gegenzug bekennen sich der Bund und die Länder dazu, bis 2030 weitere 3 Milliarden kWh „länderübergreifend und technologieoffen bis zur erstinstanzlichen Genehmigung zu bringen“. Überdies wird bis 2035 die Genehmigung von zusätzlichen 10 Milliarden kWh in erster Instanz angestrebt. Bis Ende 2028 und von da an jährlich haben die Länder Fortschrittsberichte vorzulegen. Verfehlen sie ihre Ziele, erhalten sie im Folgejahr keine entsprechenden Fördermittel, berichtete der Parlamentspressedienst. 

Grüne zufrieden 

Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen, resümierte, insgesamt beinhalte das EABG jetzt einen Zielwert von 40 Milliarden kWh. Dies verbessere die Möglichkeiten für den Ausbau der „Erneuerbaren“ deutlich. 

Die Freiheitlichen sprachen dagegen von „viel heißer Luft“. Das vermeintliche „Beschleunigungsgesetz“ werde sich bald als „Blockadegesetz“ entpuppen, nicht zuletzt wegen des Beschwerderechts staatlich anerkannter Umweltorganisationen im Zuge der Genehmigungsverfahren. 

Grundsätzlich wäre es möglich gewesen, das EABG in der letzten Sitzung vor der Sommerpause des Parlaments zu beschließen. Diese Sitzung war für 7. bis 10. Juli anberaumt. 

„Stellenweise“ Verbesserungen 

Der scheidende Präsident des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, zeigte sich erfreut über den Beschluss. Per Aussendung ließ er wissen, es sei „gelungen, wofür die Branche seit Jahren appelliert: ein parteiübergreifender, rot-weiß-roter Schulterschluss im Sinne einer souveränen und wettbewerbsfähigen Energiezukunft. Das EABG ist eine Voraussetzung dafür, dass Österreich seine Versorgungssicherheit festigt, unabhängiger von Energieimporten wird und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes stärkt“. 

Zu begrüßen sind laut Oesterreichs Energie vor allem die Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Kraftwerks- und Leitungsprojekten im EABG, die grundsätzliche Zuständigkeit der Landeshauptleute (Ministerpräsidenten) als einziger Stelle für die Genehmigungsverfahren „sowie ein integrierter Blick auf Erzeugung, Infrastruktur und Speicher“. 

Seitens des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) hieß es, das EABG sei gegenüber der Regierungsvorlage „stellenweise“ verbessert worden. Dies betreffe das neue Ausbauziel sowie die Sanktionsmöglichkeit gegenüber den Bundesländern, von denen einzelne versuchten, die „Energiewende“ zu blockieren.

Kritik kam vom Verband Kleinwasserkraft Österreich. Sie bezog sich darauf, dass ökologisch wertvolle Gewässerstrecken vom „überragenden öffentlichen Interesse“ vom Erneuerbaren-Ausbau ausgenommen sind. Geschäftsführer Paul Ablinger lehnt die Festlegung solcher faktischen „Ausschlussstrecken“ für den Bau von Wasserkraftwerken ab. 



 
 

Klaus Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 12.06.2026, 11:46 Uhr

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