Quelle: Katia Meyer-Tien
ELEKTROFAHRZEUGE:
Landgericht untersagt EWE Go bisherige Preispolitik
Das Landgericht München I hält die Preise von EWE Go gegenüber Digital Charging Solutions für diskriminierend. Das Urteil könnte Signalwirkung für den Lademarkt haben.
Das Landgericht München I hat im Streit um Ladepreise der Digital Charging Solutions GmbH (DCS) recht gegeben. Mit seinen
Vorleistungspreisen habe der Ladenetzbetreiber EWE Go gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 5 Absatz 3 der europäischen
AFIR-Verordnung verstoßen. Es handelt sich dabei um die „Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“...
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Freitag, 09.10.2026, 17:44 Uhr
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