Quelle: Pixabay / justmarius_de
NORDRHEIN-WESTFALEN:
Land öffnet Bürgerenergiefonds für Wärmeprojekte
Etwas für den Klimaschutz tun und dabei auch noch Geld sparen: Die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen in Nordrhein-Westfalen könnte beides möglich machen.
Ob Erdwärme, Solarthermie, Abwärme aus einer Biomasseanlage oder aus dem Abwasser: Es gibt viele Möglichkeiten, Energie vor
Ort über ein Nahwärmenetz zu nutzen. Mit der Erweiterung des 2024 zur Förderung von Stromprojekten gestarteten Bürgerenergiefonds
sollen Bürgerinnen und Bürger jetzt auch bei gemeinsamen Wärmevorhaben unterstützt werden. Zusammenschlüsse von sieben oder
mehr Haushalten können bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten – etwa für Machbarkeitsstudien,
Gutachten oder die Konzeption von Nahwärmenetzen, teilt das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium mit.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur erklärte dazu: „Wir machen aus Nachbarschaften Energie-Gemeinschaften. Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen. Erneuerbare Wärme liegt oft direkt unter unseren Füßen oder entsteht nebenan in Betrieben. Mit dem erweiterten Bürgerenergiefonds übernehmen wir einen Teil des Planungsrisikos und geben Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, ihre Projekte professionell vorzubereiten.“
Gabriela Pantring, Vorstandsvorsitzende der NRW-Bank: „Die Energie- und Wärmewende betrifft uns alle – sie eröffnet enorme Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Wir unterstützen die Menschen im Land dabei, neben Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen künftig auch moderne Wärmevorhaben zu entwickeln. So stärken wir die regionale Versorgung und treiben die nachhaltige Transformation unseres Landes entschlossen voran.“
Rückzahlung nur bei Finanzierung
Konkret fördert das Land die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte aus erneuerbaren Wärmequellen und die Verteilung über Nahwärmenetze. Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das geplante Projekt eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.
Zusätzliche Unterstützung gibt es bei „NRW.Energy4Climate“: die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bietet eine kostenlose Initialberatung zu geplanten Bürgerenergieprojekten an. Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds unterstützt die NRW-Bank die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Darüber hinaus können Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, die die Finanzierung über die Hausbank erleichtert.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur erklärte dazu: „Wir machen aus Nachbarschaften Energie-Gemeinschaften. Wenn sich Menschen vor Ort zusammenschließen, kann aus wenigen Haushalten ein klimafreundliches und bezahlbares Wärmeprojekt für ganze Quartiere entstehen. Erneuerbare Wärme liegt oft direkt unter unseren Füßen oder entsteht nebenan in Betrieben. Mit dem erweiterten Bürgerenergiefonds übernehmen wir einen Teil des Planungsrisikos und geben Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, ihre Projekte professionell vorzubereiten.“
Gabriela Pantring, Vorstandsvorsitzende der NRW-Bank: „Die Energie- und Wärmewende betrifft uns alle – sie eröffnet enorme Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Wir unterstützen die Menschen im Land dabei, neben Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen künftig auch moderne Wärmevorhaben zu entwickeln. So stärken wir die regionale Versorgung und treiben die nachhaltige Transformation unseres Landes entschlossen voran.“
Rückzahlung nur bei Finanzierung
Konkret fördert das Land die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte aus erneuerbaren Wärmequellen und die Verteilung über Nahwärmenetze. Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das geplante Projekt eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.
Zusätzliche Unterstützung gibt es bei „NRW.Energy4Climate“: die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bietet eine kostenlose Initialberatung zu geplanten Bürgerenergieprojekten an. Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds unterstützt die NRW-Bank die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Darüber hinaus können Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, die die Finanzierung über die Hausbank erleichtert.
© 2026 Energie & Management GmbH
Dienstag, 31.03.2026, 13:53 Uhr
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