Quelle: Shutterstock / lovelyday12
REGENERATIVE:
Infrastrukturgesetz ermöglicht Geld statt Flächenausgleich
Der Bund erleichtert mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz Genehmigungen für Energievorhaben. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende ordnet Chancen und Risiken daraus ein.
Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz (InfZuG) ändert die Bundesregierung die naturschutzrechtlichen Vorgaben für Infrastrukturvorhaben.
Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und betrifft unter anderem Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energien sowie deren Nebenanlagen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 26. Juni, der Bundesrat billigte es am...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 24.07.2026, 12:11 Uhr
Freitag, 24.07.2026, 12:11 Uhr
Luft für Ex-Chef in Bad Belzig wird dünn