Quelle: Shutterstock
REGULIERUNG:
Hinweise zum Energy Sharing provozieren Kritik
Die Bundesnetzagentur spricht sich für das sogenannte Dienstleistungsmodell beim Energy Sharing aus und erntet dafür deutliche Kritik.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Auslegung zur Umsetzung des seit dem 1. Juni geltenden Energy Sharing nach Paragraf 42c Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) konkretisiert. In einem Hinweis der Beschlusskammer 6 stellt die Behörde klar, dass die gemeinschaftliche Nutzung von
Strom „in jeder Umsetzungsvariante“ in die geltenden Rahmenbedingungen des deutschen Strommarktes einfügen muss....
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 10.07.2026, 14:05 Uhr
Freitag, 10.07.2026, 14:05 Uhr
Gesetz zum Bau neuer Kraftwerke beschlossen