
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
RECHT:
Gericht stoppt Bauarbeiten für Kabeltrasse vor Borkum
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutsche Umwelthilfe gegen die Verlegung des Stromkabels zur geplanten Gasplattform vor Borkum stattgegeben.
Baustopp vor Borkum: Das Stromkabel für die vom niederländische Energiekonzern One-Dyas geplante Gasplattform darf erst einmal
nicht verlegt werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen das Vorhaben stattgegeben.
Mit der Klage zielt die DUH auf die Kabeltrasse, die durch ein Steinriff führen soll.
Das habe Gericht klargestellt, dass „die unterstellten Schäden an der Natur, konkret die erhebliche Beeinträchtigung oder teilweise Zerstörung der geschützten Biotoptypen, schwerwiegender sind als die zu erwartenden Nachteile einer Verzögerung der Verlegung des Seekabels“, teilte die DUH am 14. Juli mit. Auch hätten die Richter moniert, dass mit der Verlegung des Stromkabels CO2-Emissionen reduziert werden sollen, „um auf der anderen Seite CO2-Emissionen zu fördern“. Das Interesse der Allgemeinheit an der Unversehrtheit der Riffe und dem Schutz des marinen Ökosystems sahen sie vorrangig vor einem öffentlichen Interesse an der Gasförderung. Eigentlich hätten die Bauarbeiten für das Stromkabel am 18. Juli starten sollen.
DUH: Absurdes Vorhaben
Dass das Gericht die Absurdität benenne, „ein fossiles Projekt unter dem Deckmantel von Klimaschutz mit Ökostrom zu betreiben, ist ein wichtiges Signal“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner den Richterspruch. „Wir fordern One-Dyas und vor allem die zuständigen Behörden auf, dieses zerstörerische Vorhaben unmittelbar neben dem Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer endgültig abzusagen.“
Die Pläne zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum haben kürzlich in Berlin eine politische Hürde genommen. Die Bundesregierung stimmte am 2. Juli einem Gasförder-Abkommen mit den Niederlanden zu. Das völkerrechtliche Abkommen ist erforderlich, weil es um grenzüberschreitende Gasfelder geht. Die schwarz-rote Bundesregierung hat mit der Entscheidung gleichsam eine 180-Grad-Wende gegenüber der Ampelkoalition vollzogen. Beschlossene Sache ist die Förderung mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht. Nötig ist ein sogenanntes Vertragsgesetz, dafür braucht es die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Auch sind mehrere Rechtsstreitigkeiten offen.
One-Dyas will aus einem grenzüberschreitenden Vorkommen nahe dem Wattenmeer Gas fördern. Von einer Bohrplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet will man auch Vorkommen auf deutschem Gebiet Gas ausbeuten.
Der Energiekonzern hat auch weitere benachbarte Gasfelder im Blick. Diese sollen sich zehn bis 20 Kilometer nördlich der Inseln in der Nordsee befinden. Noch diesen Sommer will das Unternehmen ein Stromkabel zu Windpark „Riffgat“ verlegen, er liegt in etwa neun Kilometern entfernt von der Bohrplattform.
Der Oldenburger Energiekonzern EWE will das aus der Nordsee gewonnene Erdgas kaufen und an seine Kunden in Niedersachsen liefern. EWE und One-Dyas unterzeichneten dazu in Amsterdam eine entsprechende Liefervereinbarung.
Das habe Gericht klargestellt, dass „die unterstellten Schäden an der Natur, konkret die erhebliche Beeinträchtigung oder teilweise Zerstörung der geschützten Biotoptypen, schwerwiegender sind als die zu erwartenden Nachteile einer Verzögerung der Verlegung des Seekabels“, teilte die DUH am 14. Juli mit. Auch hätten die Richter moniert, dass mit der Verlegung des Stromkabels CO2-Emissionen reduziert werden sollen, „um auf der anderen Seite CO2-Emissionen zu fördern“. Das Interesse der Allgemeinheit an der Unversehrtheit der Riffe und dem Schutz des marinen Ökosystems sahen sie vorrangig vor einem öffentlichen Interesse an der Gasförderung. Eigentlich hätten die Bauarbeiten für das Stromkabel am 18. Juli starten sollen.
DUH: Absurdes Vorhaben
Dass das Gericht die Absurdität benenne, „ein fossiles Projekt unter dem Deckmantel von Klimaschutz mit Ökostrom zu betreiben, ist ein wichtiges Signal“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner den Richterspruch. „Wir fordern One-Dyas und vor allem die zuständigen Behörden auf, dieses zerstörerische Vorhaben unmittelbar neben dem Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer endgültig abzusagen.“
Die Pläne zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum haben kürzlich in Berlin eine politische Hürde genommen. Die Bundesregierung stimmte am 2. Juli einem Gasförder-Abkommen mit den Niederlanden zu. Das völkerrechtliche Abkommen ist erforderlich, weil es um grenzüberschreitende Gasfelder geht. Die schwarz-rote Bundesregierung hat mit der Entscheidung gleichsam eine 180-Grad-Wende gegenüber der Ampelkoalition vollzogen. Beschlossene Sache ist die Förderung mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht. Nötig ist ein sogenanntes Vertragsgesetz, dafür braucht es die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Auch sind mehrere Rechtsstreitigkeiten offen.
One-Dyas will aus einem grenzüberschreitenden Vorkommen nahe dem Wattenmeer Gas fördern. Von einer Bohrplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet will man auch Vorkommen auf deutschem Gebiet Gas ausbeuten.
Der Energiekonzern hat auch weitere benachbarte Gasfelder im Blick. Diese sollen sich zehn bis 20 Kilometer nördlich der Inseln in der Nordsee befinden. Noch diesen Sommer will das Unternehmen ein Stromkabel zu Windpark „Riffgat“ verlegen, er liegt in etwa neun Kilometern entfernt von der Bohrplattform.
Der Oldenburger Energiekonzern EWE will das aus der Nordsee gewonnene Erdgas kaufen und an seine Kunden in Niedersachsen liefern. EWE und One-Dyas unterzeichneten dazu in Amsterdam eine entsprechende Liefervereinbarung.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 15.07.2025, 09:16 Uhr
Dienstag, 15.07.2025, 09:16 Uhr
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