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Enerige & Management > Gas - Gasanschluss-Abschaltung als Hemmnis für die Wärmewende
Quelle: Fotolia / WoGi
GAS:
Gasanschluss-Abschaltung als Hemmnis für die Wärmewende
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Übersicht zur Abschaltung von Gasanschlüssen veröffentlicht. Viele Verbraucher sind bei dem Thema verunsichert.  
 
Beim Umstieg von Erdgasheizungen auf Wärmepumpen stellen sich viele Haushalte eine wichtige Frage: Was passiert mit dem bestehenden Erdgasanschluss? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zeigt in einer Übersicht die Unterschiede bei Kosten, Begrifflichkeiten und Verfahren der Gasanschlussabschaltung. Aus Sicht der Verbraucherorganisation entwickelt sich das Thema zunehmend zu einem Hemmnis für den Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme.

Im Mittelpunkt stehen drei Formen der Abschaltung, die die Bundesnetzagentur unterscheidet: die vorübergehende Pausierung eines Anschlusses, die dauerhafte Stilllegung sowie der vollständige Rückbau. Während bei einer Pausierung der Anschluss betriebsbereit bleibt, wird bei der Stilllegung die Versorgung dauerhaft unterbrochen. Beim Rückbau werden zusätzlich Leitungen und Anlagenteile entfernt. Allerdings: „Für diese drei genannten Abschaltungsarten gibt es keine bindende gesetzliche Definition“, heißt es.

Kosten zwischen null und 6.900 Euro

Der VZBV verweist darauf, dass viele Verbraucher beim Austausch ihrer Gasheizung durch eine Wärmepumpe mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden. Besonders kritisch sieht die Verbraucherorganisation die großen Preisunterschiede zwischen einzelnen Netzbetreibern. In einem bundesweiten Marktcheck von 54 Gasverteilnetzbetreibern lagen die einmaligen Kosten für eine Stilllegung zwischen null und 6.545 Euro. Für einen Rückbau wurden zwischen null und 6.900 Euro verlangt. Gemittelt lag der Preis bei rund 455 Euro für eine Stilllegung und etwa 1.190 Euro für einen Rückbau.

Hinzu kommt, dass nicht alle Netzbetreiber sämtliche Abschaltungsarten anbieten. Auf vielen Webseiten fehlten Informationen vollständig oder waren nur schwer auffindbar. Teilweise wurde ausschließlich ein kostenintensiver Rückbau angeboten, obwohl Verbraucher lediglich eine Stilllegung wünschten. Nach Einschätzung des VZBV erschwert dies den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zusätzlich.

Auch bei der Kommunikation sehen die Verbraucherschützer Defizite. In ausgewerteten Beschwerdefällen berichteten Verbraucher von hohen Rechnungen, unklaren Kostenstrukturen und Problemen bei der Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger. Teilweise seien nach dem Ausbau des Gaszählers weiterhin Grundpreise berechnet worden, weil Informationen über die Abschaltung nicht rechtzeitig weitergegeben wurden.

Rechtliche Unklarheiten

Rechtlich bleibt die Situation ebenfalls ungeklärt. Netzbetreiber berufen sich häufig auf die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), insbesondere auf Paragraf 9, um Kosten für Stilllegung oder Rückbau in Rechnung zu stellen. Juristisch ist jedoch umstritten, ob diese Vorschrift überhaupt auf die Abschaltung eines Anschlusses angewendet werden kann. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied Ende 2025, dass die Stilllegung eines Netzanschlusses nicht unter den Begriff der „Änderung“ im Sinne der NDAV fällt. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht allerdings noch aus.

Der VZBV fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen. Aus Sicht des Verbandes sollte die Stilllegung eines Gasanschlusses grundsätzlich kostenfrei sein. Zudem müssten alle Netzbetreiber verpflichtet werden, eine Stilllegung als Standardoption anzubieten. Darüber hinaus sprechen sich die Verbraucherschützer für bundesweit einheitliche Begriffe und transparente Preisangaben aus.

Das Papier „Gasanschlussabschaltung. Transparenz, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen “ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) kann auf dessen Website heruntergeladen werden. 
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Freitag, 08.05.2026, 15:44 Uhr

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