Quelle: Shutterstock
RECHT:
EuGH präzisiert Regelungen für Direktleitungen
Der EuGH legt den Begriff der Direktleitung weit aus. Neue Kunden können an bestehende Leitungen angebunden werden; auch ein Reserveanschluss ans Verteilnetz ist zulässig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Voraussetzungen für Direktleitungen im Strommarkt präzisiert. Nach dem Urteil vom
17. September 2026 kann auch eine Leitung als Direktleitung gelten, die einen neuen Kunden an eine bereits bestehende Leitung
anschließt, über die weitere Kunden versorgt werden. Unerheblich ist, ob diese Leitung über den Standort der Erzeugungsanlage
hinausführt....
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 21.09.2026, 08:50 Uhr
Montag, 21.09.2026, 08:50 Uhr
EuGH präzisiert Regelungen für Direktleitungen