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Quelle: Pixabay / Geralt
EFFIZIENZ:
Deneff kritisiert Energieeffizienzgesetz-Entwurf scharf
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) geht nun in die Verbände- und Länderanhörung.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) in die Verbände- und Länderanhörung gegeben. Darauf weist die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) in einer Mitteilung vom 9. April hin. Eine erste Fassung legte das Ministerium im Dezember vor. Der Verband übt deutliche Kritik an zentralen Punkten des Entwurfs.

„Ausgerechnet in einer Phase anhaltender geopolitischer Unsicherheit, explodierender Energiekosten für Industrie und Haushalte wird das Energieeffizienzgesetz als zentrales Instrument für die Energieunabhängigkeit Deutschlands erheblich geschwächt“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.

Im Zentrum der Kritik steht die geplante Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme. Künftig soll die Pflicht erst ab einem jährlichen Energieverbrauch von 23,6 Milliarden kWh greifen. Bislang lag die Grenze bei 7,5 Milliarden kWh. Nach Einschätzung der Deneff würde sich damit der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich verkleinern.

Der Verband geht davon aus, dass statt bisher rund 12.000 Unternehmen nur noch etwa 4.500 besonders energieintensive Betriebe erfasst würden. „Rund 100 Milliarden kWh industrieller Endenergie würden künftig nicht mehr adressiert werden“, so die Deneff.

Auch bei der Nutzung industrieller Abwärme sieht der Verband Rückschritte. Demnach soll die Pflicht zur Abwärmevermeidung entfallen. Zudem ist vorgesehen, die bislang verpflichtende Meldung von Abwärmepotenzialen in der Plattform für Abwärme künftig freiwillig auszugestalten.

Die Deneff bewertet die Plattform als zentrales Instrument für die Wärmewende. Die dort bislang erfassten Abwärmemengen summieren sich nach Verbandsangaben auf 385 Milliarden kWh. Dieses Potenzial entspreche in etwa der Hälfte des Endenergiebedarfs des Gebäudebestands in Deutschland.

Neben den inhaltlichen Defiziten sieht der Verband auch rechtliche Risiken. Nach seiner Einschätzung stehen Teile des Entwurfs nicht im Einklang mit europäischen Vorgaben. Konkret geht es um die vorgesehenen Streichungen von Einsparverpflichtungen für Bund und Länder.

Diese Verpflichtungen seien notwendig, um die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umzusetzen, insbesondere die Vorgaben aus Artikel 8. Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen.

Nach Angaben der Deneff befindet sich der Entwurf derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Verband fordert weitere Anpassungen: „Der Entwurf sollte im weiteren Verfahren dringend nachgeschärft werden.“
 

Stefan Sagmeister
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Freitag, 10.04.2026, 16:10 Uhr

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