Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
GASNETZ:
Bundesnetzagentur regelt Rückbau
Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen (BRÜCKEN) abgeschlossen.
Am 30. September hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21a
Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG (Az. BK9-25/618) abgeschlossen. Es regelt Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau
von Erdgasnetzen (BRÜCKEN).Dessen Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt Nr. 19/2026 der Bundesnetzagentur...
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Mittwoch, 30.09.2026, 17:27 Uhr
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