• Energienotierungen fallen dank Friedenshoffnungen
  • Bundesrat will Heizungsgesetz und Offshore-Wind ändern
  • Deutscher Energiepark-Projektierer bestimmt Italienchef
  • Als die Turbine per Schwertransport kam
  • Kapazitätsreserve: Das Geschenk für Gasblöcke wird teurer
  • Kritik aus den eigenen Reihen am Kraftwerksgesetz
  • Das Heizgesetz ist in den Ausschüssen - Kritik von Verbänden
  • Borken nutzt die Wärme geklärten Abwassers
  • Erste Windkraftanlage für Offshorepark „Nordseecluster“
  • Alleingeschäftsführer in Rheinland-Pfalz
Enerige & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt
Quelle: Shutterstock / nitpicker
REGULIERUNG:
Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt
Die Bundesnetzagentur legt Eckpunkte für die künftige Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten vor. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis 13. Mai möglich.
 
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur künftigen Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten veröffentlicht, teilte die Behörde am 25. März mit. Die Konsultation betrifft Vorgaben zur strukturierten Meldung von Daten aus den Bereichen Strom, Gas und Wasserstoff. Grundlage bildet § 111g Energiewirtschaftsgesetz.

Mit der Festlegung „HEDWIG“ definiert die Behörde Prozesse, Zuständigkeiten und Datenflüsse für eine standardisierte Datenerhebung. Ziel ist eine einheitliche Datenbasis für regulatorische, administrative und wissenschaftliche Zwecke.

Die Bundesnetzagentur will Daten künftig dort erfassen, wo sie bereits aggregiert vorliegen. Dazu zählen insbesondere Übertragungsnetzbetreiber sowie der Marktgebietsverantwortliche im Gasmarkt. Die Festlegung setzt auf automatisierte Schnittstellen und standardisierte Formate.

Transparenzplattform für breitere Nutzung

Ein weiterer Baustein ist die Veröffentlichung der Daten auf einer nationalen Transparenzplattform. Die Plattform soll den Zugang für Marktteilnehmenden und Öffentlichkeit erleichtern. Die Bundesnetzagentur verfolgt damit das Ziel, Informationsasymmetrien zu reduzieren und eine einheitliche Datengrundlage bereitzustellen.

Die konkrete Ausgestaltung der Plattform sowie der Datenumfang bleiben Gegenstand der Konsultation. Auch Fragen zu Datenformaten, Aktualisierungsintervallen und Zugriffsrechten stehen zur Diskussion. Der Festlegungsentwurf ist öffentlich zugänglich. Marktakteure können bis zum 13. Mai Stellungnahmen einreichen. Die Bundesnetzagentur plant, die finale Festlegung im dritten Quartal 2026 zu veröffentlichen.

Der Festlegungsentwurf wegen des „Verfahrens zur Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG “ hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
+49 (0) 8152 9311 28
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 25.03.2026, 14:00 Uhr

Mehr zum Thema