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WINDKRAFT OFFSHORE:
BSH: 70.000 MW mit weniger Netzanbindungen
Das BSH legt den Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans vor. Er zeigt den Weg zu 70 Gigawatt bis 2045 auf und kommt mit fünf Netzanbindungen weniger aus.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
2025 gestartet. Dazu veröffentlichte es einen Vorentwurf sowie den Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung.
Der Vorentwurf beschreibt den Ausbau der Offshore-Windenergie von derzeit rund 11.000 MW auf 70.000 MW bis 2045. Er baut auf
dem aktuellen Entwurf der WindSeeG-Novelle auf. Behörden und Öffentlichkeit können bis zum 3. Dezember 2026 Stellung nehmen.
Erst Anfang Oktober hatte das BSH mit der 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 die Bedingungen für die Ausschreibungen 2027 verbessert. Der Vorentwurf blickt nun auf die Zeit danach. Das Verfahren muss vor den Ausschreibungen 2028 abgeschlossen sein. „Der Ausbau der Offshore-Windparks und ihrer Netzanbindungen muss Hand in Hand gehen“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Ziel seien langfristige Planungssicherheit und zugleich Flexibilität für künftige Entwicklungen.
Überbauung senkt Kosten
Ein zentraler Baustein ist die Überbauung: Auf einer Fläche werden Windenergieanlagen mit mehr Leistung installiert, als der Netzanschluss übertragen kann. Das funktioniert, weil die Anlagen selten gleichzeitig ihre maximale Leistung erreichen. Der Netzanschluss wird so besser ausgelastet. Durch die Überbauung und weitere Maßnahmen verzichtet das BSH auf fünf Netzanbindungen, die frühere Planungen noch vorsahen. Das spart Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Zudem werden deutlich weniger Kabeltrassen benötigt, sodass sensible Küstenmeerbereiche seltener gequert werden müssen.
Für die neu vorgesehenen Windparkflächen plant das BSH mit einer geringeren Leistungsdichte. Vorgesehen sind jeweils 1.100 MW je Fläche, bisher waren es regelmäßig 2.000 MW. Die Anlagen können dadurch weiter auseinanderstehen und beeinfussen sich gegenseitig weniger, was die Stromerträge verbessert. Das gesetzliche Ausbauziel von 70.000 MW bis 2045 werde weiterhin erfüllt, so das BSH.

Außerdem prüft das BSH eine andere Reihenfolge des Ausbaus. Statt die Flächen schrittweise von der Küste in Richtung offenes Meer zu planen, kommt eine räumlich stärker verteilte Erschließung in Betracht. Zwischen bereits bebauten und später hinzukommenden Windparks blieben dann länger größere Freiräume bestehen. Ertragssimulationen des Fraunhofer IWES zeigen, dass sich so über die Zeit insgesamt höhere Stromerträge erzielen ließen. Die Ergebnisse hat das BSH mit den übrigen Unterlagen veröffentlicht.
Beschleunigungsflächen und Nachnutzung
Der Vorentwurf sieht fünf Beschleunigungsflächen vor, die nach der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erstmals auf Planebene festgelegt werden sollen. Zudem zeigt er Szenarien für die Nachnutzung bestehender Flächen, die den Rahmen für einen Weiterbetrieb bestehender Windparks abstecken. Mögliche Festlegungen sollen im Verfahren konkretisiert werden. Mit Blick auf die Seevögel hat das BSH die Planung angepasst: Das Gebiet N-17 wird nach Südosten verschoben, das Gebiet N-16 an seiner nordwestlichen Kante kleinräumig verändert. Die Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersucht die Strategische Umweltprüfung.
Festlegen will das BSH voraussichtlich nur Flächen und Netzanbindungen, die bis etwa Ende der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Wie weit die Festlegungen reichen sollen, steht zur Konsultation. Am 19. Januar 2027 lädt das BSH zu einem Anhörungstermin in die Handwerkskammer Hamburg ein. Anschließend erstellt es einen Entwurf samt Umweltberichten, zu dem Behörden und Öffentlichkeit erneut Stellung nehmen können. (gd)
Erst Anfang Oktober hatte das BSH mit der 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 die Bedingungen für die Ausschreibungen 2027 verbessert. Der Vorentwurf blickt nun auf die Zeit danach. Das Verfahren muss vor den Ausschreibungen 2028 abgeschlossen sein. „Der Ausbau der Offshore-Windparks und ihrer Netzanbindungen muss Hand in Hand gehen“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Ziel seien langfristige Planungssicherheit und zugleich Flexibilität für künftige Entwicklungen.
Überbauung senkt Kosten
Ein zentraler Baustein ist die Überbauung: Auf einer Fläche werden Windenergieanlagen mit mehr Leistung installiert, als der Netzanschluss übertragen kann. Das funktioniert, weil die Anlagen selten gleichzeitig ihre maximale Leistung erreichen. Der Netzanschluss wird so besser ausgelastet. Durch die Überbauung und weitere Maßnahmen verzichtet das BSH auf fünf Netzanbindungen, die frühere Planungen noch vorsahen. Das spart Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Zudem werden deutlich weniger Kabeltrassen benötigt, sodass sensible Küstenmeerbereiche seltener gequert werden müssen.
Für die neu vorgesehenen Windparkflächen plant das BSH mit einer geringeren Leistungsdichte. Vorgesehen sind jeweils 1.100 MW je Fläche, bisher waren es regelmäßig 2.000 MW. Die Anlagen können dadurch weiter auseinanderstehen und beeinfussen sich gegenseitig weniger, was die Stromerträge verbessert. Das gesetzliche Ausbauziel von 70.000 MW bis 2045 werde weiterhin erfüllt, so das BSH.

Vorentwurf zum Flächennutzungsplan: Karte mit neuen Gebietszuschnitten und Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See.
(Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle BSH
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Quelle BSH
Außerdem prüft das BSH eine andere Reihenfolge des Ausbaus. Statt die Flächen schrittweise von der Küste in Richtung offenes Meer zu planen, kommt eine räumlich stärker verteilte Erschließung in Betracht. Zwischen bereits bebauten und später hinzukommenden Windparks blieben dann länger größere Freiräume bestehen. Ertragssimulationen des Fraunhofer IWES zeigen, dass sich so über die Zeit insgesamt höhere Stromerträge erzielen ließen. Die Ergebnisse hat das BSH mit den übrigen Unterlagen veröffentlicht.
Beschleunigungsflächen und Nachnutzung
Der Vorentwurf sieht fünf Beschleunigungsflächen vor, die nach der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erstmals auf Planebene festgelegt werden sollen. Zudem zeigt er Szenarien für die Nachnutzung bestehender Flächen, die den Rahmen für einen Weiterbetrieb bestehender Windparks abstecken. Mögliche Festlegungen sollen im Verfahren konkretisiert werden. Mit Blick auf die Seevögel hat das BSH die Planung angepasst: Das Gebiet N-17 wird nach Südosten verschoben, das Gebiet N-16 an seiner nordwestlichen Kante kleinräumig verändert. Die Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersucht die Strategische Umweltprüfung.
Festlegen will das BSH voraussichtlich nur Flächen und Netzanbindungen, die bis etwa Ende der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Wie weit die Festlegungen reichen sollen, steht zur Konsultation. Am 19. Januar 2027 lädt das BSH zu einem Anhörungstermin in die Handwerkskammer Hamburg ein. Anschließend erstellt es einen Entwurf samt Umweltberichten, zu dem Behörden und Öffentlichkeit erneut Stellung nehmen können. (gd)
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 22.10.2026, 12:28 Uhr
Donnerstag, 22.10.2026, 12:28 Uhr
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