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Enerige & Management > KWK - B.KWK legt Analyse zum Einsatz von KWK-Anlagen 2025 vor
Quelle: Fotolia / XtravaganT
KWK:
B.KWK legt Analyse zum Einsatz von KWK-Anlagen 2025 vor
Eine Auswertung von 700 Megawatt KWK-Leistung zeigt 2025 eine klare Orientierung an Restlast und Strompreisen. Erzeugung bei negativen Preisen bleibt marginal.
 
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat repräsentative Messdaten des Einsatzes von KWK-Anlagen aus dem vergangenen Jahr auswerten lassen und die Ergebnisse in Form einer aktuellen Kurzanalyse vorgelegt, teilte der Verband am 16. Februar mit. Grundlage bilden demnach reale Einspeiselastgänge von rund 700 MW elektrischer Leistung. Die Anlagen stammen überwiegend aus der kommunalen Fernwärme und der Arealversorgung. Die Auswahl erfolgte per Zufallsprinzip aus einem größeren Datenpool, so der B.KWK in seiner Mitteilung.

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass KWK-Anlagen keine durchgehend laufenden Erzeugungseinheiten darstellen. Vielmehr passen sie ihre Fahrweise an das Aufkommen erneuerbarer Energien und an die Strommarktsituation an. Weniger als 0,5 Prozent des KWK-Stroms entstand in Stunden mit nicht positiven Preisen.

Mit diesen Ergebnissen verdeutliche die Kurzanalyse, wie stark sich die gesamte KWK-Branche an die veränderten Rahmenbedingungen, die „systemisch vom Einsatz erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme geprägt sind, angepasst hat und dass sie sich mit Inkrafttreten des GEG 2024 und des WPG sehr rasch auf die Anforderungen aus diesem sehr veränderten gesetzlichen Rahmen bezüglich der Anteile erneuerbarer Energien im Wärmemarkt noch mehr zukunftsorientiert ausgerichtet hat“, schreibt der B.KWK.

Abgleich mit Restlastdaten

Die Erzeugungsdaten wurden mit den Restlastwerten aus dem SMARD-System der Bundesnetzagentur abgeglichen. Der Vergleich zeigt, dass KWK-Anlagen ihren Strom vor allem in Stunden bereitstellen, in denen erneuerbare Energien die Nachfrage nicht decken. Die Anlagen ersetzen damit konventionelle, nicht gekoppelte Erzeugungseinheiten.
  Der Verband weist darauf hin, dass ein Ausbau der KWK nach dieser Logik keine Verdrängung erneuerbarer Energien auslöst. Stattdessen würde er Erzeugung substituieren, die nicht in gekoppelte Systeme eingebunden ist. Die Datenbasis umfasst unterschiedliche Anlagentypen und Betriebsweisen, konzentriert sich jedoch auf wärmegeführte Systeme in kommunalen Strukturen.

In einem weiteren Schritt untersuchte die Kurzanalyse die Entwicklung bis 2030 unter Annahme der Zielerreichung nach EEG und Wind-auf-See-Gesetz. Demnach bleibt die zur Restlastdeckung benötigte Leistung nahezu auf dem Niveau von 2025. Lediglich die Ausnutzungsdauer der Anlagen sinkt leicht.

Zugleich verweist der Verband auf zusätzliche Stromlasten durch elektrisch betriebene Wärmepumpen in Gebäuden ohne Fernwärmeanschluss. Diese Last fällt vor allem in Monaten mit geringem erneuerbarem Dargebot an. In diesen Zeiträumen könnten flexible KWK-Anlagen zur Deckung der Restlast beitragen, ohne erneuerbare Strom- oder Wärmeerzeugung zu verdrängen.

Forderungen an den Gesetzgeber

Aus den Ergebnissen leitet der Branchenverband mehrere energiepolitische Forderungen ab. Er verlangt eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mindestens bis zum Abschluss des Kohleausstiegs, den er derzeit für 2038 erwartet. Zudem schlägt er eine Anpassung der Förderstruktur vor: 70 Prozent der Zuschläge sollen als Leistungsprämie, 30 Prozent als Arbeitsprämie ausgestaltet werden.

Darüber hinaus fordert der Verband einen Bonus für den Einsatz von Grüngasen, einschließlich biogener Gase. Er regt eine Förderung für entsprechende Leitungsinfrastruktur analog zur Förderung von Wärmenetzen an. Ergänzend schlägt er eine Vergütungskomponente für Systemdienstleistungen wie Blindstrombereitstellung vor. Schließlich plädiert er dafür, Förderlaufzeiten in einem möglichen Kraftwerkssicherheitsgesetz mit dem KWK-Regime abzustimmen, um Fehlanreize zu vermeiden.

 
Die Kurzanalyse „Kurzanalyse: Kraft-Wärme-Kopplung – Garant für die Stabilität des Energiesystems der Zukunft“ als PDF
(Zur Vollansicht bitte auf das PDF klicken)
Quelle: B.KWK
 
Der B.KWK leitet aus diesen Erkenntnissen die Hauptforderungen ab:
  • Verlängerung des KWKG mindestens bis zum endgültigen Vollzug des Kohleausstiegs (wahrscheinlich 2038)
  • Umgestaltung der Systematik der Zuschlagszahlungen auf einen festen Anteil (70 Prozent) als Leistungsprämie und einen variablen Anteil (30 Prozent als Arbeitsprämie zur Anpassung an die Realität als Restlasterzeuger)
  • Einführung eines Bonus auf den KWK-Zuschlag für die nachweisliche Verwendung von „Grüngasen“
  • Einführung einer KWK-bezogenen Förderung für die Verlegung von „Grüngas“-Leitungen analog zur Förderung von Wärmenetzen 
  • Einführung einer Komponente für die Erbringung von Systemdienstleistungen wie etwa. Blindstrombereitstellung
  • Sicherstellung, dass im eventuell parallel kommenden Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) die jährliche Förderung nicht länger läuft als im KWKG, um volkswirtschaftlich nachteilige Anreize zu vermeiden.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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