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Enerige & Management > Recht - Anklage gegen Stadtwerke-Mitarbeiterin
Quelle: Fotolia / vege
RECHT:
Anklage gegen Stadtwerke-Mitarbeiterin
Die Stadtwerke Rüsselheims gehen juristisch gegen eine frühere Mitarbeiterin vor. Es geht um Betrug in Millionenhöhe.
 
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat Anklage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rüsselsheim (Hessen) erhoben. Betroffen seien auch zwei Familienmitglieder. Das meldet das Online-Portal der Hessenschau.

Es beruft sich dabei auf Angaben der Staatsanwaltschaft. Die Energieversorgung Rüsselsheim (EVR), eine Tochtergesellschaft der kommunalen Stadtwerke, soll dabei um rund 1,7 Millionen Euro geschädigt worden sein. Die Hauptbeschuldigte sei als Mitarbeiterin bei der EVR tätig gewesen. Die Anklage richtet sich laut Hessenschau dabei auch gegen zwei Familienangehörige. Den Beschuldigten werden Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäsche vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Die ehemalige Mitarbeiterin soll zwischen den Jahren 2018 und 2021 mehrere hundert Überweisungen von Konten der EVR auf eigene Konten vorgenommen haben. Ausgelöst wurden die Ermittlungen im Jahr 2021 durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung einer Bank. Nach Angaben der EVR verfügte die Mitarbeiterin über weitreichende Kompetenzen innerhalb der Finanzverwaltung und soll interne Schutzmechanismen sowie Sicherheitsstufen gezielt umgangen haben.

Nach Unternehmensangaben ließ die EVR Vermögenswerte der ehemaligen Mitarbeiterin und ihrer Familie in Höhe von rund einer Million Euro sichern. Laut einem Bericht der Zeitung Main-Spitze wurden unter anderem Jetskis, ein Sportboot und zwei Fahrzeuge beschlagnahmt.

Parallel dazu sind die Stadtwerke Rüsselsheim juristisch gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgegangen (wir berichteten). Mit einer Klage sollte erreicht werden, dass die Prüfer für einen Teil des entstandenen Schadens haften. Grundlage war der Vorwurf, dass Sorgfalts- und Informationspflichten verletzt worden seien und die Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Jahresabschlüsse hätten auffallen müssen.

Das Landgericht Mainz folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In einem Urteil Anfang 2025 verneinte das Gericht eine Mitschuld der früher von den Stadtwerken beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
 

Stefan Sagmeister
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Montag, 29.12.2025, 16:31 Uhr

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